Noch kein geltendes Gesetz

Was sich ändern könnte.

Wir zeigen, welche Richtung der Entwurf vorgibt und welche Fragen du sammeln kannst. Eine persönliche Verpflichtung leiten wir daraus derzeit nicht ab.

Vom Entwurf zum möglichen Start
  1. RegierungsentwurfLiegt vor

    Das Kabinett hat den Regierungsentwurf beschlossen. Dem Bundesrat liegt er seit dem 9. Oktober 2026 vor.

  2. GesetzgebungNoch nicht abgeschlossen

    Der Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Inhalte und Voraussetzungen können sich im Verfahren ändern.

  3. Ab 2028Beginn laut Entwurf

    Ein Start ab 2028 ist vorgeschlagen. Ob und wann dein Betrieb betroffen wäre, hängt von der endgültigen Regelung und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Redaktioneller Arbeitsstand: 13. Oktober 2026.Regierungsentwurf als Originalquelle (PDF)

Die wesentlichen Punkte des Vorhabens.

Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.

Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.

Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.

Außerdem würde die heutige Belegausgabepflicht grundsätzlich durch eine elektronische Bereitstellung in einem standardisierten Datenformat ersetzt. Für bestimmte Systeme mit Waagenfunktion sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor. Elektronische Belege sind unter den jeweiligen Voraussetzungen schon heute möglich.

Quelle: Regierungsentwurf, Bundesrat-Drucksache 585/26 vom 9. Oktober 2026 (PDF), insbesondere Artikel 1, 2 und 4. Zur heutigen Belegausgabe: BMF-FAQ zum Kassengesetz.

Warum wir die Umsatzgrenzen nicht als einfachen Rechner anbieten.

Ein Zahlenvergleich kann klar aussehen und trotzdem die falsche Frage beantworten. Vor einer belastbaren Einordnung müssen der maßgebliche Umsatzbegriff, das Bezugsjahr, die Unternehmensstruktur und mögliche Ausnahmen feststehen.

Angabe im EntwurfWas noch geklärt werden muss
Mehr als 100.000 € GesamtumsatzDer Entwurf verweist auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Welche Werte deiner Unterlagen dazu gehören, muss zum Betrieb passen. Genau 100.000 € überschreiten die genannte Grenze nicht.
Weniger als 12.000 € BarumsatzDer Wortlaut setzt die Annahme von Bargeld voraus. Genau 12.000 € liegen nicht unter der Grenze. Ob die Voraussetzungen insgesamt vorliegen, lässt sich daraus allein nicht ableiten.
Beginn ab 2028Konkrete Übergänge, erstmalige Überschreitungen und Neugründungen benötigen eine gesonderte Prüfung. Wir nennen hier kein persönliches Startdatum.
Weitere AusnahmenEine im Entwurf vorgesehene Ermächtigung ist noch keine bestehende Ausnahme für deinen Betrieb.

Warum fragt der Check nach 2026?

Der Entwurf enthält eine Übergangsregel: Werden die maßgeblichen Grenzen 2026 überschritten, ist ein Beginn zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Bei erstmaliger Überschreitung 2027 oder später sieht der Entwurf grundsätzlich den 1. Juli des Folgejahres vor. Die übrigen Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen bleiben zu prüfen. Für das noch laufende Jahr 2026 verwendet der Check ausdrücklich eine Prognose.

Dokumentengrundlage: Regierungsentwurf (PDF), vorgeschlagener § 146b AO und Artikel 101a Absätze 3 und 4 EGAO. Die individuelle Anwendung der Begriffe und Ausnahmen benötigt eine fachliche Prüfung.

Was du unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren tun kannst.

  1. Deine heutige Kassenführung prüfen. Wer bereits eine elektronische Kasse nutzt, sollte TSE, Belege, Aufzeichnungen und Meldung nicht bis 2028 aufschieben.
  2. Vorhandene Technik erfassen. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Geräte und Verträge bereits vorhanden sind. Ein Neukauf lässt sich aus dem Entwurf allein nicht ableiten.
  3. Unterlagen für die Steuerberatung sammeln. Halte Unternehmensstruktur, Standorte und die verfügbaren Jahresunterlagen bereit. Trenne abgeschlossene Werte von Schätzungen.
  4. Den Gesetzesstand erneut prüfen. Bevor du eine Entscheidung auf eine geplante Frist stützt, schau in die aktuellen amtlichen Veröffentlichungen.

Warum liest man noch von einer Kassenpflicht 2027?

Ältere Ankündigungen und Beiträge können andere Zeitpläne nennen. Diese Seite bezieht sich auf die BMF-Veröffentlichungen zum Kabinettsbeschluss vom September 2026, die 2028 nennen. Jahreszahlen in Suchergebnissen ersetzen keinen Blick auf Quelle und Gesetzesstand.

Welche Fragen sind für deinen Betrieb offen?

Der Check hilft dir, technische Aufgaben und Fragen an die Steuerberatung zu trennen. Er entscheidet nicht automatisiert über eine künftige gesetzliche Pflicht.

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