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Die geplanten Änderungen vergleichen

Ordne Umsatzbegriff, Belege und Übergänge aus dem Regierungsentwurf nebeneinander ein. Der vollständige Wortlaut und sein Verfahrensstand bleiben der Ausgangspunkt für weitere Entscheidungen.

Regierungsentwurf · noch kein geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Eine geplante Änderung wird mit einer heutigen Pflicht verwechselt. Vergleiche beide Ebenen, bevor du deinen Ablauf änderst.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. Regierungsentwurf

    Beispiel

    Statusspalte: Den Regierungsentwurf ausdrücklich als Vorschlag eintragen; die heutige Rechtslage daneben anhand der Quellen prüfen.

    Deine Notizen
  2. Was sich ändern könnte.

    Beispiel

    Belegablauf: heutigen Ablauf beschreiben und geplante Änderung separat notieren. Ein Entwurf ersetzt die geltenden Anforderungen nicht.

    Deine Notizen
  3. Beginn laut Entwurf

    Beispiel

    Zeitbezug: Übergänge und Gründungsfälle als offene Prüfpunkte erfassen; kein persönliches Startdatum aus einer Überschrift übernehmen.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Ein Vergleichsblatt mit heutigem Ablauf, geplantem Unterschied und offener Frage. Änderungen erst nach Prüfung der maßgeblichen Rechtslage entscheiden.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. Regierungsentwurf

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Entwurf zur Ausweitung elektronischer Kassen beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein verabschiedetes Gesetz.

  2. § 19 UStG: Definition des Gesamtumsatzes

    Der vorgeschlagene § 146b AO verweist für den Gesamtumsatz ausdrücklich auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Die Zuordnung der eigenen Umsätze benötigt eine fachliche Prüfung.

  3. Was sich ändern könnte.

    Außerdem würde die heutige Belegausgabepflicht grundsätzlich durch eine elektronische Bereitstellung in einem standardisierten Datenformat ersetzt. Für bestimmte Systeme mit Waagenfunktion sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor. Elektronische Belege sind unter den jeweiligen Voraussetzungen schon heute möglich.

  4. Beginn laut Entwurf

    Konkrete Übergänge, erstmalige Überschreitungen und Neugründungen benötigen eine gesonderte Prüfung. Wir nennen hier kein persönliches Startdatum.

Amtliche Quellen

kassenreform2028.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.