Deine Abläufe sind der Ausgangspunkt.

Ein Restaurant mit Tischservice, ein Café mit Verkaufstheke und ein mobiler Imbiss haben unterschiedliche Abläufe. Die Branche allein entscheidet nicht über eine Kassenpflicht. Für deine Vorbereitung lohnt sich deshalb zuerst ein Blick auf die Wege vom Auftrag bis zum Beleg.

Die heutigen Kassenregeln gelten unabhängig vom geplanten Gesetz. Die Kassenpflicht ab 2028 behandeln wir nach dem aktuellen redaktionellen Stand als Regierungsentwurf. Aus deiner Branchenwahl allein leiten wir keine Pflicht und keine Ausnahme ab.

Vier Situationen, die du vielleicht kennst.

Café mit Geldkassette

Du verkaufst Kaffee und Kuchen, nimmst Bargeld an und nutzt bisher keine elektronische Kasse.

Dein nächster Schritt: Besprich deine bestehenden Aufzeichnungen mit der Steuerberatung. Sammle für den Entwurf die passenden Jahresunterlagen; schätze eine mögliche Betroffenheit nicht allein anhand eines typischen Tagesumsatzes ein.

Restaurant mit elektronischer Kasse

Dein Team erfasst Bestellungen digital und kassiert bar oder mit Karte.

Dein nächster Schritt: Prüfe zuerst die vorhandene Einrichtung: TSE, Belegausgabe, Datenexport und Kassenmeldung. Lass dir zeigen, wie Umbuchungen und Stornos nachvollziehbar bleiben. Aus dem Entwurf folgt nicht automatisch ein Neukauf.

Imbiss mit mehreren Verkaufsorten

Neben dem festen Standort betreibst du einen Foodtruck oder einen Stand auf Veranstaltungen.

Dein nächster Schritt: Erfasse die eingesetzten Systeme und die Zuordnung der Verkaufsorte. Frage die Steuerberatung, welche unternehmerische Einheit und welche Umsätze bei einer späteren Einordnung maßgeblich wären.

Café mit ausschließlich Kartenzahlung

Du hast Bargeld abgeschafft, nutzt aber weiterhin ein elektronisches Kassensystem.

Dein nächster Schritt: Lass die bestehenden Anforderungen an das Kassensystem prüfen. Allein „nur Karte“ ist weder ein Nachweis für TSE-Freiheit noch ein verlässlicher Befreiungsgrund für das geplante Gesetz.

Deine Vorbereitungsliste.

Du musst dafür noch keine Kaufentscheidung treffen. Diese Unterlagen und Fragen helfen beim Gespräch mit deinem Anbieter und deiner Steuerberatung.

  1. Alle Kassen und mobilen Bestellgeräte mit ihrem Standort erfassen.
  2. Eine typische Bestellung vom Erfassen über eine Korrektur bis zum Beleg gemeinsam mit dem Team durchgehen.
  3. Dokumentieren, wie Kartenzahlungen, Barzahlungen und gegebenenfalls Lieferplattformen in die Aufzeichnungen gelangen.
  4. TSE-Unterlagen, vorhandene Kassenmeldungen und Datenexporte auffindbar ablegen.
  5. Fragen zu Betriebsstätten und maßgeblichen Jahresumsätzen für die Steuerberatung notieren.

Zwei Fragen für die richtigen Ansprechpartner.

Für deine Steuerberatung

Wie sind unsere Verkaufsorte und unterschiedlichen Zahlungswege steuerlich zuzuordnen, und welche Jahresunterlagen wären für den Regierungsentwurf maßgeblich?

Für deinen Kassenanbieter

Kannst du uns an unserem System TSE-Status, Belegausgabe, Stornos und einen vollständigen Datenexport zeigen?

Die rechtlichen Grundlagen hinter der Einordnung.

Für bestehende Aufzeichnungen sind insbesondere § 146 AO, für erfasste elektronische Kassensysteme § 146a AO und § 1 KassenSichV die Ausgangspunkte. Der konkrete Anwendungsbereich muss zum eingesetzten System passen.

Zum geplanten Gesetz verlinken wir die amtliche Verfahrensseite des BMF. Die Beispiele auf dieser Seite schaffen keine besonderen Branchen-Ausnahmen.

Eine Kasse, die zu deinem Service passt.

Wenn du Tischservice, Theke und Zahlungen besser organisieren möchtest, sprich mit moaby über deine Abläufe und die vorhandene Ausstattung.

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Diese Seite beschreibt ausgewählte Kassenthemen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Quellen und redaktionellen Stand ansehen.